von Topfinanzpartner.de
Eine Hausratversicherung kann Sie vor vielen Unannehmlichkeiten schützen, zumindest was Ihr persönliches Hab und Gut angeht. Oft wird jedoch auch ein Versicherungsschutz benötigt, der über eine klassische Hausratversicherung hinausgeht. Grundsätzlich sollte jeder, der über einen eigenen Hausstand verfügt, auch eine Hausratversicherung besitzen, denn diese bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie sonst eine Menge Geld kosten können.
Eine Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück und der privat genutzten Garage. Es ist hier zuerst einmal nicht ausschlaggebend, ob diese Gegenstände dem Versicherungsnehmer tatsächlich gehören oder nicht (Ausnahme: Untermieter).
Zum Hausrat zählt man alles, was im betreffenden Haushalt zur Einrichtung oder zum Ge- oder Verbrauch dient, das sind in erster Linie Möbel, Geschirr, Wäsche (Bekleidung, Haushaltstextilien, Gardinen), Elektrogeräte (PC, Kaffeemaschine, Rasenmäher), Bücher, Musikinstrumente, Ton- und Datenträger (CD´s, DVD´s), Spielsachen, Lebensmittel, Autozubehör (Winterreifen), Hobby- und Sportgeräte (Heimtrainer, Surfbrett), Campingausrüstungen sowie alle der beruflichen Tätigkeit dienenden Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus sind auch Rundfunk- und Fernsehantennen und Markisen, sofern sie nur von Ihrem Haushalt und nicht gewerblich genutzt werden, Teil des Hausrates. Bis zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze werden auch Bargeld, Schmuck, Wertpapiere und andere Wertsachen als Teil des Hausrates betrachtet, sofern diese nicht durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind (z.B. Schmuck, Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente).
Kraftfahrzeuge, Anhänger und Handelsware sind NICHT über die Hausratversicherung versichert, auch wenn Sie sich in den im Versicherungsvertrag bezeichneten Räumen befinden. Dagegen sind alle Gegenstände Ihres Hausrates auch außerhalb Ihres Hauses versichert, üblicherweise weltweit für eine Dauer von höchstens 3 Monaten im Jahr.
Eine Hausratversicherung leistet üblicherweise bei Schäden am gesamten Hausrat, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht werden. Zusätzlich gibt es meist auch die Möglichkeit, Überspannungsschäden (durch Blitzschlag), Glasbruchschäden (an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen sowie Glaskeramikkochflächen), Fahrraddiebstahl und sogar Wasserschäden durch austretendes Aquarienwasser mitzuversichern.
Im Schadensfall werden die Kosten für Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Gegenstände von der Versicherung übernommen. Auch Kosten für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten) sind hier abgedeckt, und wenn Sie versucht haben, den Schaden abzuwenden (ob erfolgreich oder nicht spielt keine Rolle), sind auch eventuelle Aufwendungen hierfür gedeckt.
Wenn Ihre Wohnung durch den Schadensfall unbenutzbar geworden ist, können Sie sich die Kosten für den Transport und die Lagerung (normalerweise bis zu 100 Tagen) des versicherten Hausrats erstatten lassen; darüber hinaus haben Sie im Falle der Unbenutzbarkeit Ihrer Wohnung meist auch Anspruch auf eine Unterbringung in einem Hotel – üblicherweise auch bis zu einer Dauer von 100 Tagen. Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Haus selbst z.B. bei einem Einbruch beschädigt wurde, werden auch die Reparaturkosten für diese Gebäudebeschädigung von der Hausratversicherung übernommen.
Die Hausratversicherung leistet normalerweise nicht, wenn der Schaden
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Gefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Sturmflut, Rückstau, Schneedruck und Lawinen sind in einer Hausratversicherung nicht versichert. Wenn Sie in einem von einer solchen Gefahr betroffenen Gebiet leben, sollten Sie gegebenenfalls über den Abschluss einer Elementarschädenversicherung nachdenken.
Wenn der Versicherungsfall Ihrer Hausratversicherung eintritt, sollten Sie Folgendes beachten: Melden Sie den Schaden möglichst unverzüglich, also innerhalb einer Woche nach dem Schadensfall. Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub müssen Sie außerdem bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Sollten Ihnen sperrfähige Urkunden (z.B. Sparbücher etc.) abhanden gekommen sein, so müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen; für Wertpapiere ist entsprechend das Aufgebotsverfahren einzuleiten. Außerdem müssen Sie die Hausratversicherung natürlich bei der Schadensuntersuchung unterstützen; auf Verlangen ist schriftlich Auskunft über den Schaden zu erteilen, gegebenenfalls sind Belege zur Bestimmung der zu ersetzenden Werte vorzulegen.
Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Wahl der richtigen Versicherungssumme legen, damit Sie im Schadensfall nicht auf Restkosten sitzen bleiben (bei zu niedriger Versicherungssumme) bzw. unnötig hohe Beiträge zahlen müssen (zu hohe Versicherungssumme). Eine erste Orientierung bietet Ihnen unser Hausrats-Rechner, Sie sollten aber keinesfalls auf eine umfassende und objektive Beratung verzichten; denn schließlich geht es hier um Ihren Besitz und damit nicht zuletzt auch um Ihr Geld.
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