von Topfinanzpartner.de
Eine Krankenversicherung trägt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel und Medikamente. Man unterscheidet gemeinhin zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben den gleichen Leistungsanspruch, dessen Umfang im Sozialgesetzbuch V festgelegt ist – und der durch die unterschiedlichsten Gesundheitsreformen der Bundesregierung ständigen Einsparungen unterliegt. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richten sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und nicht nach seinem persönlichen Krankheitsrisiko. Für die gesetzliche Krankenversicherung besteht in Deutschland eine bedingte Versicherungspflicht: Nicht selbständig Tätige mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind auf jeden Fall krankenversicherungspflichtig. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2010 bundeseinheitlich 49.950 € (4.162,50 € pro Monat).
Die private Krankenversicherung ist die Alternative für alle, die nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind individuell wählbar und nicht per Gesetz definiert – daher zahlen die privaten Krankenversicherungen meist mehr und höhere Leistungen als die gesetzlichen. Allerdings sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch nicht einkommensabhängig – vielmehr wird hier der Beitrag nach dem individuellen Krankheitsrisiko des Versicherungsnehmers kalkuliert.
Wenn Sie zum Pflegefall werden sollten, also aus gesundheitlichen Gründen häuslicher oder stationärer Pflege bedürfen sollten, so schützt eine Pflegeversicherung Sie vor den finanziellen Folgen. In Deutschland gilt eine uneingeschränkte Pflicht zur Pflegeversicherung. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben diese sowieso, da die gesetzlichen Krankenkassen gleichzeitig Träger der Pflegeversicherung sind. Privatpatienten sollten aber genau hinsehen: ist die Pflege nicht über die Krankenversicherung abgedeckt, so müssen Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Jeder Mensch sollte jederzeit krankenversichert sein. Wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen: sie übernimmt eine Vielzahl von Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen werden, wie beispielsweise besondere Heil- und Arzneimittel oder bestimmte Therapieformen. Viele private Krankenversicherungen zahlen darüber hinaus auch die höheren Kosten für eine Behandlung durch einen Chefarzt oder die Inanspruchnahme eines Einzelzimmers bei einem Krankenhausaufenthalt.
Wenn Sie bereits Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bietet eine private Krankenzusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, sich gegen zusätzliche Gesundheitsrisiken abzusichern, die Ihre bestehende Versicherung nicht abdeckt. Dies können beispielsweise Formen des Zahnersatzes oder Leistungen für Diabetiker sein. ACHTUNG: Selbständige, Freiberufler usw. sind nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben, sollten aber keinesfalls darauf verzichten – niemand kann abschätzen, ob und wann er medizinische Versorgung brauchen wird, und im Zweifelsfall können die Kosten hierfür äußerst hoch werden. Wer sich nicht krankenversichert, geht ein finanzielles Risiko ein, das die wirtschaftliche Existenz bedrohen kann.
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